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Unser Beratungsangebot

Unabhängig und kompetent

Das könnte Sie interessieren / häufig gestellte Fragen

 

Beim Austausch und Einbau einer neuen Heizung muss gemäß EWärmeG der Nachweis über den Einsatz
von 15% erneuerbaren Energien erbracht werden. Alternativ kann auch die Anforderung durch eine gute Gebäudehülle (weniger Energiebedarf) oder durch Effizienzmaßnahmen (PV, BHKW, ...) erfüllt werden.

 

Diesen Nachweis können Sie von Ihrem Heizungsbauer, Fachhandwerker (für sein Gewerk) oder Energieberater erhalten.

 

Generell gilt das EWärmeG für alle Gebäude in Baden-Württemberg, welche ihren Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt haben und die Heizung getauscht haben. Bei Fragen können Sie sich hierzu gerne an uns wenden.

 

 

Für PV-Anlagen gibt es generell keine investive Förderung, sondern die auf 20 Jahre + Inbetriebnahmejahr festgesetzte Laufzeitförderung.

 

Um kleine, überwiegend privat genutzte, PV-Anlagen von der Bürokratie zu entlasten, wurde der Umsatzsteuersatz für diese Anlagen
auf 0 % gesetzt. Dadurch kann auf den Aufwand für Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung verzichtet werden. Somit ist auch kein Steuerberater mehr erforderlich.

Diese indirekte Förderung (Brutto=Netto) gilt seit 2023. 

 

Balkon-PV:
Diese Umsatzsteuerbefreiung gilt auch für Balkon-PV-Anlagen. Eine Vergütung für den rückgelieferten Strom ist bei Balkon-PV-Anlagen ausgeschlossen.

 

Förderung:

Auf Bundes- und Landesebene ist keine investive Förderung vorgesehen (s. oben), jedoch sind einige Förderungen für Kombinationen mit PV oder kommunale Förderprogramme vorhanden, wie z. B. :
 

  • Anschaffung von PV-Anlagen in Kombination mit der Anschaffung eines E-Autos (Förderung Land Baden-Württemberg).
    Bitte beachten Sie, dass keine neuen Anträge mehr für dieses Förderprogramm gestellt werden können. Es können lediglich Verwendungsnachweise für bereits beantragte und genehmigte Förderungen hochgeladen werden.
  • In einigen Kommunen gibt es teilweise individuelle Förderprojekten für Bürgerinnen und Bürger, wie z. B. Friedrichshafen, Baindt, Baienfurt, Berg, usw.. Bitte fragen Sie diesbezüglich direkt bei Ihrer Kommune nach.

 

 

Die Energieagentur stellt keine Energieausweise aus.

Experten für die Erstellung finden Sie z. B. unter www.energieausweis-liste.de.

 

Wir empfehlen die Einholung von 2-3 Angeboten, da sich die Kosten der Anbieter teilweise deutlich unterscheiden.

 

Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis haben wir für Sie hier zusammengefasst.

 

Experten für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

Die dort gelisteten Berater sind zugelassen u. a. Sanierungsfahrpläne für Förderprogramme des Bundes zu erstellen.

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In unseren FAQs haben wir zahlreiche Antworten für Sie zusammengestellt. Vielleicht können wir hier schon erste Fragen für Sie beantworten?

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