Skip to main content

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat. Duis autem vel eum iriure dolor in hendrerit in vulputate velit esse molestie consequat, vel illum dolore eu feugiat nulla facilisis at vero eros et accumsan et iusto odio dignissim qui blandit praesent luptatum zzril delenit augue duis dolore te feugait nulla facilisi. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, die sogenannten Ergänzungshilfen als finanziellen Ausgleich für die steigenden Energiepreise zu beantragen. Angesichts der kontinuierlichen Preiserhöhungen von Strom, Gas und Fernwärme sollen diese Hilfen sicherstellen, dass Pflegeeinrichtungen weiterhin angemessene finanzielle Mittel für ihre Energieausgaben erhalten.

Die Ergänzungshilfen dienen dazu, den steigenden Energiekosten entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass die Pflegeeinrichtungen ihre Betriebskosten stabil halten können, ohne dabei die Pflegequalität zu beeinträchtigen. Durch die Beantragung dieser Hilfen können Pflegeeinrichtungen finanzielle Unterstützung erhalten, um die finanzielle Belastung durch gestiegene Energiepreise abzumildern.

Nein, es können auch nur einzelne Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gefördert und umgesetzt werden. Die Reihenfolge spielt hierbei keine Rolle.

Wenn Sie einen Auftrag eines/einer Handwerkers/Handwerkerin bestätigen, muss die Förderung unbedingt im Vorfeld beim BAFA / KfW eingereicht worden sein. Sie gehen also folgendermaßen vor:

  1. Förderunterlagen über Energieberater:in (in Form eines Sanierungsfahrplans) vorbereiten lassen
  2. Eingangsbestätigung des Förderantrags abwarten (Zustellung erfolgt per E-Mail)
  3. Angebot/Auftragsbestätigung des Handwerkers 

Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei der Eingangsbestätigung noch nicht um die Förderzusage handelt. Die Förderung kann im Anschluss noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker ab Zugang der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, warten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ab. Dieser wird per Post zugestellt und ist rechtsverbindlich.

Es ist also nicht möglich Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dazu benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Rufen Sie uns an, um zu erfahren, wie das genau funktioniert.

Gut zu wissen: Es ist möglich sich in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor Förderantrag bestätigen.

Inhalt

Energieagentur Oberschwaben gGmbH
Geschäftsstelle Sigmaringen
Hintere Landesbahnstraße 7
72488 Sigmaringen

Tel. 07571 6821-33

Energieagentur Oberschwaben gGmbH
Geschäftsstelle Bodenseekreis
Lindauer Straße 11
88046 Friedrichshafen

Tel. 07541 289951-0

Energieagentur Oberschwaben gGmbH
Hauptstelle Ravensburg
Zeppelinstraße 16
88212 Ravensburg

Tel. 0751 764707-0

Energieagentur Oberschwaben gGmbH
Geschäftsstelle Biberach
Prinz-Eugen-Weg 17
88400 Biberach

Tel. 07351 3723-74