Die kommunale Wärmeplanung ist für Kommunen der zentrale strategische Prozess, um Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Ein kommunaler Wärmeplan definiert dabei die langfristige Strategie zur Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der ganzen Kommune bis zum Jahr 2040. Aufbauend auf einer Bestands- und Potenzialanalyse werden dazu Maßnahmen zur Senkung des Wärmeenergiebedarfs und die klimaneutrale Deckung des nicht vermeidbaren Wärmeenergiebedarfs entwickelt.
Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Ziele und der daraus notwendigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erarbeitet die kommunale Wärmeplanung lokal umsetzbare Lösungen für den Wärmesektor. Dabei werden drei Handlungsfelder betrachtet, die abhängig von den örtlichen Rahmenbedingungen optimiert werden:
• Reduktion des Wärmebedarfs in Gebäuden
• erneuerbare Wärme- und Kälteversorgung mit thermischen Netzen
• mit erneuerbaren Energien betriebene Einzelheizungen
Aufgabe der Wärmeplanung ist es, Lösungen für den Wärmesektor zu erarbeiten, die durch ein Austarieren der drei oben genannten Handlungsfelder erreicht werden können.
Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.
Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale.
Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.
Formulierung eines Transformationspfades zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten, Zeitplan für die nächsten Jahre und einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.
Stadtkreise und Große Kreisstädte in Baden-Württemberg sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan im Sinne von § 7c Absatz 2 KSG BW aufzustellen. Dieser ist spätestens alle sieben Jahre nach der jeweiligen Erstellung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungenfortzuschreiben.
Ab 2024 gilt außerdem bundesweit:
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