Für eine Eigenheimsanierung oder einen Neubau existiert eine große Anzahl von Fördermöglichkeiten. Bedingt durch neue gesetzliche Vorgaben, aber auch sich wandelnde finanzielle Spielräume von Bund, Ländern und Kommunen ist die Förderlandschaft stetem Wandel unterworfen: häufige Einstellung bestehender und Neuauflage angepasster Förderprogramme sind die Folgen.
Als Förderbank unterstützt die KfW Privatpersonen durch Zuschüsse und Kredite bei energieeffizienten Vorhaben rund um die eigenen vier Wände.
Insbesondere werden Vorhaben zu energieeffizientem Bauen und Sanieren, der Kauf von KfW-Effizienzhäusern sowie der der Anschluss an ein Wärmenetz bezuschusst. Weiterführende Informationen finden Sie direkt bei der KfW.
Das BAFA fördert Privathaushalte mit verschiedenen Förderprogrammen. Themen sind das Heizen mit Erneuerbaren Energien, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung als CO2-arme Kaftwerkstechnolgie sowie die Durchführung einer Vor-Ort-Energieberatung in Wohngebäuden.
Neben den Förderprogrammen zu Wohngebäuden, unterstützt das BAFA Privatpersonen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen durch den sogenannten Umweltbonus. Dadurch soll die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt unterstützt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie direkt beim BAFA.
Förderprogramme für den Einsatz von erneuerbaren Energien zur CO2-Minderung und Energieberatungsprogramme sind nur eine kleine Auswahl von Fördermöglichkeiten. Bestimmte Bau-, Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen werden nicht nur vom Bund, sondern unter Umständen auch vom Land Baden-Württemberg sowie teilweise von der jeweiligen Kommune gefördert.
Technische Werke Schussental (TWS)
Die TWS möchte mit ihren Förderprogrammen erreichen, dass Energie effizienter genutzt und der Schadstoffausstoß gesenkt wird. Gefördert werden u. a. der Anschluss an das Fernwärmenetz, Einbau von Energiespeichern, Energieberatung, Anschaffung von neuen Elektrofahrrädern, Anschaffung Ladeboxen, Anschaffung oder Reparatur von Elektrogroßgeräten, Pumpenaustausch, Erneuerung des Zählerplatzes. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderprogramme ist jeweils der Abschluss eines Strom- bzw. Erdgasliefervertrags bei der TWS.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen der TWS finden Sie hier.
Die Aufzählung der lokalen Förderungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Letztlich bleibt immer zu klären, welche Fördermaßnahme auf den eigenen Bedarf passgenau zugeschnitten ist und ob mehrere Fördermöglichkeiten kombinierbar sind. Die unabhängigen Berater der Energieagentur sind immer auf dem aktuellen Stand. Am besten Sie lassen sich persönlich zu Ihrem konkreten Projekt beraten.
Energieagentur Oberschwaben gGmbH
Geschäftsstelle Sigmaringen
Hintere Landesbahnstraße 7
72488 Sigmaringen
Tel. 07571 6821-33
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